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Sperriger Abfall
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Sperrige Abfälle
Zu Sperrmüll zählen hauptsächlich sperrige Gegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen. Daher können diese Gegenstände nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden.
Dies können alle Abfälle sein, die bei Wohnungsauflösungen, Umzügen oder Entrümpelungen des Kellers oder Dachbodens anfallen.
Folgende Gegenstände zählen zu Sperrmüll:
- Möbel
- Teppiche
- Matratzen
- Kartons
- Kleidung
- Lampen
- Fahrräder
- Regale
Zu Sperrmüll gehören keine gefährlichen Abfälle und auch keine flüssigen Stoffe, wie Öle und Farben.



